Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz. Teilplan: Kommunale Abfallwirtschaft.

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Mainz

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ZLB: 4-2000/714-2.

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Der Abfallwirtschaftsplan stellt nach § 29 KrW-/AbfG die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen dar. Er weist die zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen und geeignete Flächen für Abfallbeseitigungsanlagen zur Endablagerung von Abfällen (Deponien) sowie für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen aus. Die Flächenausweisung für neu zu errichtende Anlagen setzt die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vor Aufnahme in den Abfallwirtschaftsplan und die Festlegung der Erfordernisse der Anlagen im Sinne der LandesabfallwirtschaftsPlanung voraus. Der Teilplan Kommunale Abfallwirtschaft gilt räumlich für das Land Rheinland-Pfalz. Er ist ein Fachplan für Siedlungsabfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Entsorgung überlassen sind. Darüber hinaus werden Verpackungsabfälle, deren Sammlung und Verwertung außerhalb des kommunalen Regelungsbereiches stehen, dargestellt. Der Abfallwirtschaftsplan umfasst den Planungszeitraum bis 2012. Den Planungsschwerpunkt stellt das Jahr 2005 dar. difu

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107 S.

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