Berliner Verfassung, Grundgesetz und Besatzungsmacht, unter besonderer Berücksichtigung der Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit in und für Berlin.

Boehm, Dietrich
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1966

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SEBI: OE 846

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Zusammenfassung

Die Untersuchung behandelt die Stellung Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Berlin.Hinsichtlich der Stellung Berlins kommt die Arbeit nach Betrachtung des Art. 23 S. 1 GG und Art. 1 II sowie des sog.Berlin-Vorbehalts der Militärgouverneure zum GG (völkerrechtskonform interpretiert) zu dem Ergebnis, daß nur Westberlin ein Land der Bundesrepublik ist und daß die prinzipielle Zugehörigkeit zum Bund und die Geltung des GG in Berlin beschränkt ist.Der Autor geht in einem eigenen Kapitel die einzelnen Grundgesetzvorschriften durch und widmet den Berliner Abgeordneten im Bundestag sowie den Kompetenzen des BVerfGs in Berlin besondere Aufmerksamkeit.Er schlägt einen Staatsvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin vor, um dem BVerfG auch in Berlin zu seinen vollen Kompetenzen zu verhelfen.Im letzten Kapitel wird die Verfassung von Berlin (Stand 1966) untersucht. chb/difu

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Köln: (1966), XXXVI, 306 S., Lit.

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