Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen.

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Berlin

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ZLB: 2000/3414-4

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Abstract

Der Stadtentwicklungsplan Wohnen definiert Leitlinien zur Wohnungsentwicklung bis 2010 als Orientierungsrahmen für private Investitionen und öffentliche Vorhaben im Wohnungsbau und zu Verbesserungen im Bestand. Einschneidende Änderungen nach Verabschiedung des FNP waren Ausgangspunkt zur Bestimmung von neuen Schwerpunkten mit Bestandspflege und Wohnungsneubau als gleichwertigen Komponenten. Diese Strategie ist Nachhaltigkeitsaspekten verpflichtet, einer stadtverträgliche Mobilitätssteuerung, der Entwicklungssteuerung im Rahmen der Marktfähigkeit, einem haushälterischen Bodenmanagement, nutzerorientierter Vermögensaktivierung und neuen Formen eines Stadtteilmanagements. Wichtigster Bestandteil des StEP Wohnen ist der Plan "Strategien und Maßnahmen" (Anlage), der die notwendigen Maßnahmen darlegt. Im Neubau: Prioritäre bezirksübergreifende Entwicklungsräume der Stadt (Innenstadt, Südost-, West-, Nordost-Raum), prioritäre Räume kleinteiliger Innenentwicklung, die für die Erfüllung von Anforderung nach Bedarfsund Nachfragegerechtigkeit, kleinteiligen, differenzierten Wohntypologien, freifinanzierbaren Modellvorhaben besonders geeignet sind. Eine wesentliche Aufgabe des Wohnungsbaus nach 2000 ist die Entwicklung differenzierter Typologien des Wohnens. Neben den laufenden Pilotvorhaben "städtischer Eigenheimbau" im Nordosten der Stadt werden Bereiche für innerstädtische und wasserbezogene Leitprojekte vorgeschlagen. Bei der Bestandsentwicklung priorisiert der StEP Wohnen - neben den förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten - Altbauquartiere in der Innenstadt sowie Siedlungen des komplexen Wohnungsbaus und Siedlungen des sozialen Wohnungsbaus mit ausgeprägten Mängelprofilen. Für Quartiere und Siedlungen mit besonderem Entwicklungsbedarf werden lokale Strategien von den Betroffenen selbst erarbeitet und umgesetzt (Quartiermanagement). goj/difu

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95 S.

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