Gute Gemeindesteuern.

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Berlin

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ZLB: 4-2004/983

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Was eine gute Gemeindesteuer ausmacht, ist seit langem wenig umstritten. Äquivalenz, Neutralität und Effizienz, konjunkturelle Robustheit und administrative Einfachheit sind die Schlagworte, die auf die wichtigsten Kriterien verweisen. Hinzu kommt, dass jede einzelne Gemeindesteuer zusammen mit anderen ein gutes Gemeindesteuersystem bilden muss. Der Vorschlag des Kronberger Kreises lautet: Die Grundsteuer wird in eine allgemeine Bodenwertsteuer umgewandelt. Die Gewerbesteuer wird durch eine allgemeine Betriebssteuer ersetzt. Eine allgemeine Bürgersteuer übernimmt die Rolle des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Zur Reformidee gehört die Vorstellung, dass an bestimmten Stellen ausgleichende Maßnahmen vorzunehmen wären. Der Einkommensteuertarif wäre weiter abzusenken, wenn eine Betriebssteuer an die Stelle der Gewerbesteuer tritt, die von den Einzelkaufleuten und Personengesellschaften heute schon sehr weitgehend mit der Einkommensteuer verrechnet werden darf. Die Entlastung der Kapitalgesellschaften durch den Wegfall der Gewerbesteuer rechtfertigte eine Anhebung der Körperschaftsteuer, die allerdings maßvoll ausfallen könnte. Damit wäre die Reform für den Fiskus im Ganzen aufkommensneutral, für die Steuerpflichtigen im Ganzen belastungsneutral. goj/difu

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62 S.

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