Sondernutzungsrechte im Wohnungseigentum.

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SEBI: 89/700

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Abstract

Sondernutzungsrechte sind Regelungen, durch die die Wohnungseigentümer einem von ihnen das Alleingebrauchsrecht für ein Objekt des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer von ihrem gesetzlichen Mitgebrauchsrecht einräumen (vgl. Pargr. 3 Wohnungseigentumsgesetz - WEG - vom 15.3.1951). Ob dem Berechtigten nur das Recht zu einem bestimmten Gebrauch, zu beliebigem Gebrauch oder ggf. darüber hinaus auch zur Fruchtziehung oder zu baulichen Veränderungen des Sondernutzungsobjekts eingeräumt wurde, ist durch Auslegung der Abrede über die Begründung des Sondernutzungsrechts unter Berücksichtigung der vorgefundenen Situation in der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft zu ermitteln. Neben dem individuell ausgestalteten Sondernutzungsrecht haben sich vor allem für den Pkw-Abstellplatz im Freien bzw. in einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Sammelgarage oder für eine einer Erdgeschoßwohnung vorgelagerten Terrasse bereits Typen von Sondernutzungsrechten entwickelt. chb/difu

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Wohneigentum, Sondernutzungsrecht, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungsrecht, Zivilrecht, Grundbuch, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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Würzburg: (1987), XI, 287 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1988)

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Wohneigentum, Sondernutzungsrecht, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungsrecht, Zivilrecht, Grundbuch, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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