Gleichheitssatz und Bildungsplanung. Zum Funktionswandel der Grundrechte im modernen Sozialstaat.

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SEBI: 76/661

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Bildungsplanung kann sich nicht nur an dem jeweiligen Stand der Bildungseuphorie bzw. -müdigkeit ausrichten, sondern muß unabhängig von der aktuellen bildungspolitischen Zielsetzung die grundrechtsdogmatische Entwicklung vergangener Jahre berücksichtigen. Die verfassungsrechtliche Fragestellung der Bildungsplanung unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes kann nicht anhand einer ,,durchgebildeten'' Dogmatik untersucht werden, vielmehr ist nach einer verfassungs- und grundrechtstheoretisch fundierten Methode zu suchen, die hinreichend offen ist, um den sich durch die Bildungsplanung vollziehenden Wandlungsprozeß zu erfassen und auf seine Relevanz für Gehalt und Funktion eines Grundrechts hin zu überprüfen. Die Studie versucht dabei, diese Fragen als Probleme konkreten Verfassungswandels zu begreifen. Ausgangspunkt der Untersuchung sind Teilaspekte aktueller Grundrechtsdogmatik. Über die Analyse einzelner Strukturelemente und Probleme der Bildungsplanung folgt die Verbindung normativer und tatsächlicher Gesichtspunkte, die Voraussetzung ist für die Beantwortung der Ausgangsfrage nach Gehalt und Funktion des allgemeinen Gleichheitssatzes im Bereich der Bildungsplanung.

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Schlagwörter

Grundrecht, Gleichheitssatz, Bildungsplanung, Bildungswesen, Verfassungsrecht, Politik, Recht

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Baden-Baden: Nomos (1975), 208 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1974)

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Grundrecht, Gleichheitssatz, Bildungsplanung, Bildungswesen, Verfassungsrecht, Politik, Recht

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