Die Rechtsnatur des Aufopferungsanspruchs.
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SEBI: 72/1878
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Zusammenfassung
Die Praxis des Bundesgerichtshofes, im Fall der Aufopferung dem Betroffenen den vollen Schadenersatz zu versagen, erscheint fraglich, wenn in dem öffentlich rechtlichen Aufopferungsinstitut der Rechtssatz gesehen werden kann, der um des Gleichheitssatzes willen ein Sonderopfer herbeiführen soll. Ziel ist, Art und Umfang des Aufopferungsanspruchs darzustellen, indem, ausgehend von den entscheidenden Grundproblemen des Aufopferungsrechts, die eigentliche Aufgabe dieses Rechtsinstituts dargelegt und so der Inhalt des durch die Aufgabe in seiner Eigenart gekennzeichneten Aufopferungsanspruchs ermittelt werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Enteignung, Eigentumsentschädigung, Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Rechtsprechung, Grundgesetz, Aufopferung, Rechtsnatur, Rechtsgrundlage, Schadenersatz, Staatshaftung, Aufopferungsrecht, Enteignungsentschädigung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Recht, Verwaltung
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Marburg: Mauersberger (1969) VIII, 158 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1969)
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Enteignung, Eigentumsentschädigung, Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Rechtsprechung, Grundgesetz, Aufopferung, Rechtsnatur, Rechtsgrundlage, Schadenersatz, Staatshaftung, Aufopferungsrecht, Enteignungsentschädigung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Recht, Verwaltung