Die Kompetenz von Berlin-West zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge. Zugleich ein Beitrag zum Status von Berlin-West nach dem Berlin-Abkommen vom 3. September 1971.

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SEBI: 77/4408

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Abstract

Die Berlin-Frage ist primär ein politisches Problem, auch wenn sie im Ursprung ein Rechtsproblem darstellt, das in verschiedenen Rechtsauffassungen - gemäß den verschiedenen dort involvierten politischen Interessen - seinen Ausdruck findet. Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit West-Berlin seit dem Berlin-Abkommen vom 3. September 1971 aus rechtlicher Sicht die Möglichkeit hat, selbständig auswärtige Politik durch Abschluß völkerrechtlicher Verträge zu betreiben. Dieser Aspekt des eigenen Vertragsschließungsrechts hat in der aktuellen politischen Diskussion keinen hohen Stellenwert, weil er dem Interesse an einer größtmöglichen Integration in die Bundesrepublik widerspricht und vielmehr der östlichen Vorstellung von der besonderen politischen Einheit entgegenkommt. Doch ist gerade diese Problematik geeignet, das Statusproblem von Berlin in all seiner Komplexität zu erfassen. Die Arbeit kommt u. a. zu folgendem Ergebnis Die Außenbeziehungen von Berlin (West) gehören nach wie vor zum vorbehaltenen Recht der westlichen Alliierten. Zur Begründung und Ausübung eines selbständigen Vertragsrechts ist somit deren Ermächtigung erforderlich. Einer rechtsbegründenden Zustimmung der Bundesregierung bedarf es dagegen nicht. Im Interesse der westlichen Rechtsauffassungungen sollten die Berliner Organe jedoch von diesem Vertragsrecht nur in wichtigen Ausnahmefällen Gebrauch machen.

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Berlin-Abkommen, Berlin-Status, Völkerrecht, Verfassungsrecht, Recht, Politik

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München: (1975), XXXXVI, 263 S., Lit.

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Berlin-Abkommen, Berlin-Status, Völkerrecht, Verfassungsrecht, Recht, Politik

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