Spielhalle im Mischgebiet. BBauG § 34 III; BauNutzVO §§ 6 II Nr.4, 15. OVG Münster, Urt. v.24.6.1987 - 11 A 1389/85.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1987

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Eine Spielhalle mit einer Spielhallenfläche von 65 qm ist in einem Baugebiet, dessen Bebauung derjenigen eines Mischgebietes entspricht, zulässig, wenn der Betreiber auf Öffnungszeiten nach 22 Uhr nicht besteht, kein Alkohol ausschenkt und die Geldspielgeräte nicht eindeutig dominieren. Tritt eine solche Spielhalle zu zwei weiteren im Umkreis von 200 m vorhandenen hinzu, so ist noch nicht von einem Vergnügensviertel auszugehen, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten von einer wechselseitigen Wahrnehmbarkeit der Lebensäußerungen - anders als etwa an einem Markt oder Platz - nicht auszugehen ist. (-z-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 6(1987), Nr.12, S.1093-1094, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen