Die Abwälzung wasserverbandlicher Kosten nordrhein-westfälischer Gemeinden auf Dritte.

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ZLB: 2004/260

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DI
RE

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Die gemeindlichen Haushalte werden in Nordrhein-Westfalen in erheblichem Umfang durch wasserverbandliche Kosten belastet, insbesondere über Verbandsbeiträge. Diese resultieren aus unterschiedlichen Aufgaben der Wasserverbände, wenn zum Beispiel für die Abwasserbeseitigung Regenrückhaltebecken gebaut, Hochwasserrückhaltebecken errichtet, oder Gewässer renaturiert und unterhalten werden. Die Arbeit analysiert anhand der einschlägigen landesrechtlichen KAG- und LWG-Vorschriften unter Berücksichtigung der häufig unveröffentlichten Rechtsprechung des OVG Münster, ob und in welchem Umfang diese Kosten auf den Gebührenzahler abgewälzt werden können. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage, ob eine Einrechnung der Kosten in die Abwassergebühr zulässig ist. difu

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XIV, 231 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3828