§ 564 b BGB. LG Karlsruhe, Urteil v.10.4.1981 - Az. 9 S 433/80.

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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

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Zusammenfassung

Eigenbedarf für einen Angehörigen kann auch dann geltend gemacht werden, wenn der Vermieter im Hause über weitere Wohnungen verfügt, diese aber zu höherem Mietzins als die gekündigte Wohnung vermieten will, der höhere Mietzins für den Angehörigen jedoch nicht tragbar wäre. Das Urteil stützt sich auf § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB. -y-

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Kündigung, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Rechtsprechung, Eigenbedarf, LG-Urteil

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1982)Nr.8, S.209-210, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Kündigung, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Rechtsprechung, Eigenbedarf, LG-Urteil

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