Der Schutz und die Erhaltung schweizerischer Kulturlandschaften ist dringlich.

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IRB: Z 1157

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Schlussfolgerungen aus einer Landschaftsuntersuchung, die sich mit der Veränderung der schweizerischen Kulturlandschaft befasst. Für die Landschaftsplanung, den Landschafts- und Naturschutz wird u.a. gefordert, dass der Landschaftsplanung alle anderen Planungen unterzuordnen sind, dass sie sich an den Potenzen und Valenzen einer Landschaft zu orientieren hat, dass nur der Charakterwert und der Kulturwert einer Landschaft maßgebend für die Art und den Grad der Landschaftsveränderung sein kann und, dass nicht der gegenwärtige Inhalt der Landschaft allein, sondern dessen Verbreitung (Raum) und Veränderung (Zeit) die Grundlage der Landschaftsbewertung bilden müssen. za

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Umweltpflege, Landschaftsschutz, Naturschutz, Untersuchung, Landschaftsplanung, Landschaftserhaltung, Landschaftsveränderung, Naturhaushalt, Landschaftsbewertung, Gesetzgebung

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Anthos 18(1979)Nr.3, S.23-26, Abb.

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Umweltpflege, Landschaftsschutz, Naturschutz, Untersuchung, Landschaftsplanung, Landschaftserhaltung, Landschaftsveränderung, Naturhaushalt, Landschaftsbewertung, Gesetzgebung

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