Auswirkungen des Kabelfernsehens auf die gemeinnützige Wohnungswirtschaft.

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IRB: Z 877

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Abstract

Der Präsident der Oberpostdirektion München gibt zunächst grundsätzliche Aufklärungshinweise zum Kabelfernsehen. Die Post stellt nur den Übergabepunkt im Haus zur Verfügung, die Verkabelung im Haus ist Sache des Hauseigentümers. Während früher nur eine Hausanschlussgebühr zu entrichten war, kostet seit dem 1.7.1983 jeder Anschluss pro Wohneinheit DM 400,-. Seitdem sperren sich besonders viele gemeinnützige Wohnungsunternehmen gegen einen Verkabelungsanschluss. Die Post bietet Kooperationsmodelle an, die für Großkunden von Interesse sind. Es wird ein kurzer Überblick über das Kabelpilotprojekt München gegeben. hg

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Versorgungstechnik, Kommunikationstechnik, Kabel, Fernsehen, Mehrfamilienhaus, Wohnanlage, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Kosten, Kabelfernsehen, Kabelanschluss, Deutsche Bundespost

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 73(1983)Nr.12, S.593-596

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Versorgungstechnik, Kommunikationstechnik, Kabel, Fernsehen, Mehrfamilienhaus, Wohnanlage, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Kosten, Kabelfernsehen, Kabelanschluss, Deutsche Bundespost

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