Elemente einer Verfassungsgesetzgebungslehre. Dargestellt an der Entstehung und den Änderungen der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946-1998.
P.C.O.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1999
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
P.C.O.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Bayreuth
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 99/3338
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Verfassungsgesetzgebung ist zur Normalität in Deutschland geworden. Die Arbeit fragt, was die Wissenschaft zur Verfassungsgesetzgebung, zu der auch die Verfassungsgebung gerechnet wird, leisten kann und soll. Der dafür notwendige Theorierahmen wird mit dem praktischen Anwendungsfeld der bayerischen Verfassung von 1946 verknüpft. Resultat sind Bauelemente zu einer Verfassungsgesetzgebungslehre. Unter dem Leitmotiv der Behutsamkeit und politischen Mäßigung wird versucht, Beiträge zu einer Steigerung der Rationalität von Verfassungsgesetzgebung sowohl im Bereich der Verfassungsgebung als auch im Bereich der Verfassungsänderung zu leisten, und zwar in materieller und prozeduraler Sicht. Die Arbeit beginnt mit einer praktischen Auswertung der Entstehung und den Änderungen der bayerischen Verfassung von 1946. Im zweiten Teil wird ein offenes Theoriekonzept entwickelt, das aus vertragstheoretischen, fallibilistischen und evolutionstheoretischen Elementen besteht, mit dem Ziel, einer rechtsstaatlich-pragmatischen Beratung der Verfassungsgesetzgebung, die den Unterschied von wissenschaftlicher und politischer Rationalität anerkennt, aber nicht vor diesem Unterschied im Sinne einer unüberwindbaren Hürde kapituliert. Der dritte Teil führt die praktischen und theoretischen Grundlegungen zu gemäßigten materiellen und prozeduralen Folgerungen für die Verfassungsgesetzgebung zusammen. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
347 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zur Rechtswissenschaft; 36