Nachbarschutz gegen elektromagnetische Felder. GG Art 2 Abs. 2; FAG Par. 2 a; BImSchG §§ 3 Abs.1, 22 Abs.1; HBO Par.107. Hes.VGH, Beschluß vom 11.3.1993 - 3 TH 768/92.
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Sprache (Orlis.pc)
DE
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ISSN
0721-7390
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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Im bauaufsichtlichen Zustimmungsverfahren für einen Sendemast des Mobil- und Richtfunks sind auch schädliche Umwelteinwirkungen für die Bevölkerung im Sinne der Paragraphen 3 I, 22 I Satz 1 Nr.1 BImSchG zu prüfen. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand können sie nicht ausgeschlossen werden. 2. Nach dem Erlaß des Hessischen Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 15.4.1992 ist ein betreiberunabhängiger, gesundheitlicher Unbedenklichkeitsnachweis zu führen. Leitsätze. Im vorliegenden Fall sind die Kläger mit ihrem Wohn- und Betriebsgebäude 90 Meter vom Antennenstandort entfernt. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Umwelt- und Planungsrecht
Ausgabe
Nr.9
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Seiten
S.350-351