Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz - Handlungsspielräume trotz Regulierung.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird die Entsorgung gebrauchter Geräte auf Grund europarechtlicher Vorgaben in Deutschland normiert. Den entsprechenden Herstellern wird die Produktverantwortung auferlegt, so dass grundsätzlich ihnen in Zukunft die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung obliegt. Diese Verantwortung "teilen" sie sich im Bereich der Haushaltsgeräte mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die für die Sammlung der Geräte zuständig sind. Für die Altgeräte anderer Nutzer ist eine Stichtagsregelung getroffen worden. Trotz eines differenzierten Regelungssystems zur Konkretisierung der Produktverantwortung lässt das Gesetz in mehrerlei Hinsicht Handlungsspielräume für die verschiedenen Beteiligten offen. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 5

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S. 283-291

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