Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden in der Eingriffsregelung. Analyse und Systematisierung von Verfahren und Vorgehensweisen des Bundes und der Länder.

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Die Arbeit befasst sich mit der Analyse und Systematisierung von Methoden der Kompensationsermittlung und Bilanzierung im Rahmen der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung. Ausgehend von der Frage, wie die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Methodenansätze hergestellt werden kann, wird die Bewertungs- und Bilanzierungsaufgabe im theoretischen Teil in einzelne Module zerlegt. Bereits hier zeigt die Literaturanalyse ein breites Spektrum an Möglichkeiten, welche Naturhaushaltsmodelle sich zur Abbildung des Ausgangszustands eignen, welche Methoden der Wirkungsanalyse angewandt werden, wie und auf welchem Niveau die Aggregation von Wertaussagen erfolgt und welche Formen der Bilanzierung in Frage kommen. Der empirische Teil der Arbeit umfasst die Auswertung von 42 ausgewählten Leitfäden und Handlungsempfehlungen. Den Abschluss bildet eine vergleichende Betrachtung der in den Dokumenten verfolgten Lösungsansätze zur Bestimmung des Kompensationsumfangs. Die Bestimmung des Kompensationsumfangs und die Bilanzierung erfolgt im Wesentlichen auf der Basis von Funktionsäquivalenten. Vereinzelt kommen in den Ländern auch Kostenäquivalente zur Anwendung. Die auf Funktionsäquivalenten basierenden Konzepte sind zum Teil durch formalisierte Elemente wie Richtwerte (Kompensationsflächenfaktoren) oder Biotopwertlisten untersetzt. Die methodische Vorgehensweise differenziert sich nach dem Grad der Formalisierung in Ansätze mit "verbal-argumentativ begründeter Ableitung des Kompensationsumfangs", in stärker formalisierte "Biotopwertverfahren" sowie in eine Kombination aus den vorgenannten Ansätzen, die als "Erweiterter, biotopwertorientierter Bilanzierungsansatz" bezeichnet wird. Nach wie vor besteht innerhalb dieser Grundtypen eine im Detail unnötig große Variationsbreite, die nicht unbedingt fachlich begründet ist. Vielmehr ist zu vermuten, dass die bestehenden Interpretationsspielräume auch dazu genutzt werden, um den Umfang der Verursacherpflichten politisch akzeptabel zu machen.

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412 S., Anh.

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