Sportstättenbau und kommunale Entwicklungsplanung.
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ZZ
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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
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Zusammenfassung
Planung und Bau von Sportanlagen sind Bestandteil kommunaler Entwicklungsplanung innerhalb des durch das BBauG und das StBauFG gebildeten engeren gesetzlichen Rahmens. Geeignetes Instrument zur Berechnung des Flächenbedarfs bildet der Sportstätten-Leitplan. Die Flächenbedarfs bildet der Sportstätten-Leitplan. Die detaillierten Aussagen dieses Leitplans ermöglichen bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans konkrete Aussagen über die zu erwartende bauliche Gestaltung des Plangebiets. Anhand einer Prioritätenliste werden die für die Verwirklichung der Ergebnisse des Sportstätten-Leitplans erforderlichen Herstellungs und Folgekosten bzw. -ausgaben ermittelt. hb
Beschreibung
Schlagwörter
Stadtplanung/Städtebau, Freizeit, Stadtentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Entwicklungsplanung, Sportstättenbau, Sportstättenleitplan, Flächenberechnung
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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1979)Nr.8, S.224-228
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Stadtplanung/Städtebau, Freizeit, Stadtentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Entwicklungsplanung, Sportstättenbau, Sportstättenleitplan, Flächenberechnung