Zur Bildung von Abfallgebühren und zur Kosten- und Leistungsrechnung in der öffentlichen Abfallentsorgung aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Tl.1.

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0027-2957

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IRB: Z 836
BBR: Z 372

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Abstract

Auch wenn die lenkende Gebühr im Bereich der Abfallwirtschaft ihre politisch anerkannte Funktion hat, rangiert die Lenkungsfunktion dennoch deutlich hinter der Finanzierungsfunktion der Gebühr, die insgesamt höchstens kostendeckend erhoben werden darf. Dies schließt einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Gebührenbildung und Kostenkalkulation nicht aus. Jedoch hat der Gesetzgeber, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung in den einzelnen Ländern, eine maximal kostendeckende Gesamtgebühr für die Abfallentsorgung vorgesehen. Die Kostenrechnung sollte nach Ansicht der Verfasser insofern durchsichtig sein, als nicht zwei unterschiedliche Betriebe, wie eine Deponie mit einer darauf stationierten Sortieranlage oder wie die Sperrmüllentsorgung als nicht gesonderter Bestandteil des Preises für die Umleertour, mit einer pauschalierten Gebühr in der Kostenrechnung gemeinsam zu erfassen wären.

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Müll und Abfall

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S.27-33 (5 S.)

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