Verwaltungsvorschriften und Grundgesetz.
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1968
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SEBI: CO 439
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Zusammenfassung
Der Bereich des Verwaltungsrechts ist in ein Innen- und ein Außenverhältnis aufzugliedern. Letzteres meint die Beziehung zwischen Bürger und Staat, während das Innenverhältnis die Konstituierung, die Organisation und die Formierung der Verwaltung umfaßt. Der Innenbereich unterliegt nicht dem Regelungsmonopol des Gesetzgebers und ist der richterlichen Kontrolle weitestgehend entzogen. Mit der Entwicklung der Leistungsverwaltung im sozialen Rechtsstaat rückten die Verwaltungsvorschriften in das Interesse des Bürgers, weil sie die ihn betreffende Einzelfallentscheidung vorbestimmen. In der Praxis, in der die generellen Gesetze in Einzelentscheidungen umgesetzt und konkretisiert werden, wartet der Rechtsanwender stets zunächst die Verwaltungsvorschriften ab. Sie bestimmen die Alltagsarbeit der Verwaltung weit mehr als die Gesetze selbst. Dieser Umstand legt die Frage nach dem Einfluß des Grundgesetzes auf diesen Regelungsbereich nahe. ks/difu
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Bad Homburg: Gehlen (1968), 608 S., Lit.; Reg.; Habil.; Köln 1967