Selbstbindung des Gesetzgebers.
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SEBI: 83/2414
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Zusammenfassung
Ausgangspunkt der Bindung aller drei Gewalten ist Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.Die Frage einer Selbstbindung des Gesetzgebers bedeutet die Suche nach rechtlichen Kriterien in bezug auf Fundament, Struktur und Funktion des Gesetzgebers, der Rechtsnormen erläßt, die ihn selbst in die Pflicht nehmen.Anhand ausgesuchter Fallbeispiele weist die Autorin zunächst die Problematik einer Bindung an selbstgesetzte Normaussagen auf.Anschließend wird eine Würdigung der vorgefundenen Lösungswege versucht, um schließlich einen eigenen Lösungsansatz aufzuzeigen und auf die Fallbeispiele zu übertragen. im/difu
Beschreibung
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Verfassungsänderung, Gesetzgebungsverfahren, Gemeindeordnung, Kommunale Selbstverwaltung, Stabilitätsgesetz, Gebietsreform, Planungsrecht, Vertrauensschutz, Haushaltswesen, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Allgemein
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Frankfurt/Main: Lang (1983), 202 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1982)
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Verfassungsänderung, Gesetzgebungsverfahren, Gemeindeordnung, Kommunale Selbstverwaltung, Stabilitätsgesetz, Gebietsreform, Planungsrecht, Vertrauensschutz, Haushaltswesen, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Allgemein
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 322