Familienasyl gemäß § 26 AsylVfG. Asylrecht 2. Klasse für - auch - in eigener Person politisch verfolgte Ehefrauen?
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DE
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Bremen
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ZLB: 98/4394
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DI
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Abstract
Mit der Einführung des ursprünglichen Asylgesetzes sollte ein Gesetzeswerk geschaffen werden, mit dem politisch Verfolgte aus aller Welt Zuflucht finden sollten. Im Lauf der Jahre wurde dieses Werk durch zahlreiche Ergänzungen, Abänderungen und Neuregelungen so verändert, daß der eigentliche Vorsatz nur noch ansatzweise zu erkennen ist. Die nach der Gesetzesnovelle von 1993 stark zurückgegangenen Asylbewerberzahlen wurden von der damaligen Bundesregierung als Erfolg ihrer Politik gewertet, ohne die Angehörigen der eingereisten Asylbewerber in die Statistik einzubeziehen. Die Autorin möchte neben der Aufhellung der Asylsituation der Familienangehörigen zugleich einen Beitrag zur Versachlichung der Asyldiskussion, die durch Ressentiments und Unverständnis emotional belastet ist, leisten. Weiterhin soll dargestellt werden, welche Vielzahl rechtlicher und sozialer Probleme sich hinter der Vorschrift des Familienasyls gemäß § 26 Asyl VfG verbergen. Das Hauptinteresse gilt hierbei politisch verfolgten Ehefrauen, die jetzt nicht mehr selbst asylrechtliche Schritte einleiten können, sondern nur noch das sogenannte "Familienasyl" beantragen können. mabo/difu
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XXIII, 213 S.