Recht und Praxis der politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland.Eine empirische Betrachtung der Organisation und des Auftretens der Parteien im Privatrechtsverkehr.

Florentz
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München

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ZLB: 93/2735

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DI
S

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Abstract

Während die öffentlich-rechtliche Stellung der politischen Parteien schon häufig Gegenstand von Untersuchungen war, beleuchtet die vorliegende Arbeit die privatrechtliche Seite der Organisation (Rechtsform) der Parteien und den Rechtsverkehr der Parteien mit Dritten.Das Verhältnis der Parteien zu ihren Mitgliedern wird nicht erörtert.Bei den großen Parteien handelt es sich um Großvereine, die anderen Großverbänden wie Gewerkschaften oder Sportverbänden in nichts nachstehen.Auffällig ist, daß die meisten Parteien nichtrechtskräftige Vereine sind, während einige Vereine in das Vereinsregister eingetragen sind.Der Autor legt auf der Grundlage von Befragungen der Parteien dar, wie sich die unterschiedliche Organisation auf das Auftreten im Rechtsverkehr auswirkt, wie z.B.Nachteile aus der fehlenden Rechtsfähigkeit (z.B.Grundbuchunfähigkeit) ausgeglichen werden. lil/difu

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XXIII, 225 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 357