§ 10 WoBindG; § 87 a II. WoBauG. AG Lingen, Urteil v. 22.1.1983 - Az. 12 C 629/82 I.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Enthält die Genehmigung einer erhöhten Durchschnittsmiete durch die die Wohnungsfürsorgemittel gewährende Stelle den Hinweis auf die vom Vermieter zur Abgabe einer wirksamen Mieterhöhungserklärung zu beachtenden Vorschriften, reicht die bloße Bezugnahme des Vermieters auf dieses Genehmigungsschreiben für die Abgabe einer wirksamen Mieterhöhungserklärung nicht aus. Ein Mieterhöhungsverlangen kann sich nicht auf ein Genehmigungsschreiben der Oberfinanzdirektion stützen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss so substantiiert sein, dass sie dem Mieter eine Überprüfung ermöglicht. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Wohnraum , Wohnungsbindungsgesetz , Mietrecht , Miethöhe , Mieterhöhung , Mietpreisrecht , Rechtsprechung , Paragraph 10 , AG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.7, S.197, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Wohnraum , Wohnungsbindungsgesetz , Mietrecht , Miethöhe , Mieterhöhung , Mietpreisrecht , Rechtsprechung , Paragraph 10 , AG-Urteil