Der Amtmann im 17. und 18. Jahrhundert - Ein Beitrag zur Geschichte des Richter- und Beamtentums.

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SEBI: 74/812

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Abstract

Der Autor geht von der These aus, daß die politischen Leistungen des Absolutismus zu kurz qesehen sind, wenn man ausschließlich die Tätigkeit der Höfe betrachtet, daß nicht einfach alles von oben verordnet werden konnte, sondern daß die untere Beamtenschaft sich als wichtiges Glied des Staatslebens begreifen mußte; der moderne Staat war mit ihr Produkt. Die staatlichen Handlungen sollen im Ämterbezirk der Lokalverwaltung untersucht werden. Der Amtmann war der oberste, nur dem Gerichtsherrn, der Kanzlei oder einer besonderen Mittelbehörde verantwortliche Beamte eines landesherrlichen oder adligen Amtes, ihm unterstand Rechtsprechung und Verwaltung in seinem Amtsgebiet. Ziel der Arbeit ist, den Amtmann als ,,Urtyp'' des Beamten plastisch in seiner Amtstätigkeit und gesellschaftlichen Stellung zu schildern. Dargestellt werden seine Aufgaben und seine beamtenrechtliche Stellung. Abschließend wird seine Stellung im Sozialgefüge des Ständestaates betrachtet, sein Verhältnis zu den Bauern, dem Adel und sein Eigenverständnis, wie es der Arbeit und Lebensweise zugrundelag.sw/difu

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Amtmann, Beamter, Richter, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Verwaltungsorganisation

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Göttingen: (1972), XXIII, 226 S., Lit.

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Amtmann, Beamter, Richter, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Verwaltungsorganisation

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