Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund-Unna-Hamm. Entwurf Stand 25. November 1982.

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SEBI: 84/6224-4

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Die Abgrenzung des Plangebiets basiert auf dem zentralörtlichen Gliederungsprinzip unter der Einschränkung verfahrenspraktischer Rahmenbedingungen. Auf der Grundlage des LEP I/II werden siedlungsräumliche und zentralörtliche Zielsetzungen sowie Entwicklungsachsen festgelegt. Grundlage konkreter Planungsempfehlungen ist eine Analyse und Prognose der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung. Danach wird der Flächenbedarf für Neuansiedlungen festgelegt. Weitere Bereiche der Entwicklungsplanung sind das Bildungs- und Gesundheitswesen, der Freizeit- und Sportbereich, der Verkehr und das Nachrichtenwesen, Energieanlagen und Versorgungsleitungen, die Wasserwirtschaft, die Entsorgung und schließlich die Freiräume für die Landwirtschaft, die Erholung und den Naturschutz. Der Umweltschutz wird jeweils in Unterabschnitten zu den einzelnen Kapiteln behandelt, ohne als eigener Sachbereich ausgewiesen zu sein. gk/difu

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Gebietsentwicklungsplan, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaft, Siedlungswesen, Infrastruktur, Energieversorgung, Freiraum, Planungsziel, Raumordnung, Landesplanung, Raumordnung, Bezirksplanung

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Arnsberg: Selbstverlag (1982), 255 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Gebietsentwicklungsplan, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaft, Siedlungswesen, Infrastruktur, Energieversorgung, Freiraum, Planungsziel, Raumordnung, Landesplanung, Raumordnung, Bezirksplanung

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