Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund-Unna-Hamm. Entwurf Stand 25. November 1982.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 84/6224-4

item.page.type

item.page.type-orlis

PL

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Abgrenzung des Plangebiets basiert auf dem zentralörtlichen Gliederungsprinzip unter der Einschränkung verfahrenspraktischer Rahmenbedingungen. Auf der Grundlage des LEP I/II werden siedlungsräumliche und zentralörtliche Zielsetzungen sowie Entwicklungsachsen festgelegt. Grundlage konkreter Planungsempfehlungen ist eine Analyse und Prognose der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung. Danach wird der Flächenbedarf für Neuansiedlungen festgelegt. Weitere Bereiche der Entwicklungsplanung sind das Bildungs- und Gesundheitswesen, der Freizeit- und Sportbereich, der Verkehr und das Nachrichtenwesen, Energieanlagen und Versorgungsleitungen, die Wasserwirtschaft, die Entsorgung und schließlich die Freiräume für die Landwirtschaft, die Erholung und den Naturschutz. Der Umweltschutz wird jeweils in Unterabschnitten zu den einzelnen Kapiteln behandelt, ohne als eigener Sachbereich ausgewiesen zu sein. gk/difu

Description

Keywords

Gebietsentwicklungsplan, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaft, Siedlungswesen, Infrastruktur, Energieversorgung, Freiraum, Planungsziel, Raumordnung, Landesplanung, Raumordnung, Bezirksplanung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Arnsberg: Selbstverlag (1982), 255 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Gebietsentwicklungsplan, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaft, Siedlungswesen, Infrastruktur, Energieversorgung, Freiraum, Planungsziel, Raumordnung, Landesplanung, Raumordnung, Bezirksplanung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries