Das neue Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden.
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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264
IRB: Z 36
BBR: Z 264
IRB: Z 36
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Zusammenfassung
Das Energieeinsparungsgesetz stellt Architekten und Ingenieure vor neue Aufgaben, da die erforderlichen baulichen Maßnahmen entscheidend den Entwurf, die Konstruktion und die Kosten der Gebäude beeinflussen. Alle Anforderungen stehen unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Gesetzes, wonach sich alle wärmeschutzbedingten Mehraufwendungen innerhalb der Nutzungsdauer von Gebäuden erwirtschaften lassen müssen. So wird energiesparender Wärmeschutz zu einem wichtigen Kriterium für die Auswahl einzelner Baustoffe, Bauarten und baulichen Planungen. Besonders geht der Verf. auf das Beiblatt zur DIN 4108 ein, auf dem die Anforderungen an den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz festgelegt sind.
Beschreibung
Schlagwörter
Energieverbrauch, Energierecht, Energiekosten, Temperaturschutz, Bautechnik, Bauphysik, Gesetzgebung, Energieeinsparung
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In: Bauwelt, Berlin 67 (1976), 47, S. 1458-1459
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Energieverbrauch, Energierecht, Energiekosten, Temperaturschutz, Bautechnik, Bauphysik, Gesetzgebung, Energieeinsparung