Rechtsstaatliche Anforderungen an Regionalpläne.
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1981
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ZZ
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Die neuen Regionalpläne, die z.Z. vorbereitet werden oder gerade in Kraft gesetzt worden sind, stehen unter veränderten Rahmenbedingungen und gehen von einem neuen Verbindlichkeitsanspruch aus. Die Verwaltungsrechtsordnung hat auf diesen Befund mit konkreten Anforderungen an die Exaktheit planerischer Aussagen, an die Ordnungsgemäßheit des Planungsverfahrens und an die Ausgewogenheit der planerischen Abwägung zu reagieren. Auch die streitigen Fragen des zulässigen Genauigkeitsgrades der Regionalplanung gegenüber Gemeinden ("gemeindegebietsscharfe Festlegungen") und der gerichtlichen Überprüfung von Regionalplänen sind sehr differenziert zu beantworten. bm
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Schlagwörter
Raumordnung , Recht , Regionalplanung , Länderrecht , Rechtsnorm , Verbindlichkeit , Exaktheit , Abwägung , Genauigkeit , Rechtsschutz
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 34(1981)Nr.7, S.237-246, Lit.
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Stichwörter
Raumordnung , Recht , Regionalplanung , Länderrecht , Rechtsnorm , Verbindlichkeit , Exaktheit , Abwägung , Genauigkeit , Rechtsschutz