Die kartellrechtliche Zulässigkeit sog. Endschaftsklauseln unter besonderer Berücksichtigung stromwirtschaftlicher Konzessionsverträge.
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1991
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SEBI: 92/1952
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Zusammenfassung
Verträge von Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden) können von den Auflagen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zeitlich befristet freigestellt werden. Damit unterfallen sie nicht der Unwirksamkeit von Kartellverträgen (§ 1 GWB), der Nichtigkeit von Preis- und Konditionsbindungen (§ 15 GWB) und der Möglichkeit der Unwirksamerklärung von Ausschließlichkeitsbindungen (§ 18 GWB). Für den Fall der Aufhebung der Freistellung von dem GWB nehmen die EVU in die Verträge sogenannte "Endschaftsklauseln" auf. Endschaftsklauseln im engeren Sinne, um die es hier geht, sind Vertragsklauseln, die eine Übernahmeregelung der im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages vorhandenen Versorgungsanlagen und Leitungen usw. durch die Gebietskörperschaften treffen. Die kartellrechtliche Zulässigkeit dieser Klauseln ist Gegenstand dieser Untersuchung. Dabei geht es u.a. detailliert um die Bewertungsmaßstäbe für den Übernahmepreis. lil/difu
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Münster: (1991), ca. 340 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1991)