Europäisches Gemeinschaftsrecht und abgestufte Integration.

Langeheine, Bernd
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1988

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SEBI: 89/4844

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Der Verfasser untersucht das Prinzip der abgestuften Integration und dessen rechtliche Konsequenzen, das sich in der Europäischen Gemeinschaft im Laufe der Jahre seit der Brandt-Rede vom 19.11.1974 herausgebildet hat. Hierunter ist ein Abrücken vom herkömmlichen Prinzip des "alle oder keiner" zu verstehen. Vielmehr werden an bestimmten Maßnahmen nicht alle Mitgliedsstaaten vom gleichen Zeitpunkt an oder im gleichen Umfang beteiligt. Nach Auffassung des Verfassers soll ein solches Prinzip der abgestuften Integration in dem einen oder anderen Bereich nur zulässig sein, wenn die abweichende Entwicklung einiger weniger Mitgliedsstaaten einen weiteren Schritt in Richtung auf die Verwirklichung des gemeinsamen Vertragszieles darstellt, und dies auch nur nach grundsätzlicher Billigung eines gemeinsamen Konzeptes aller Mitgliedsstaaten, also auch derer, die diesen Schritt nicht mitvollziehen. Exemplarisch werden daraufhin einzelne Handlungsbereiche der EG untersucht: die Agrar-, Verkehrs- und Handelspolitik. jüp/difu

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Berlin: (1988), XXI, 272 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1988)

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