Die schweizerischen Zweckverbände. Eine Untersuchung der interkommunalen Zusammenarbeit.

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SEBI: 74/1466

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Zusammenfassung

Interkommunale Kooperation erleichtert die Lösung gemeindlicher und regionaler wirtschaftlicher und verwaltungstechnischer Probleme auf der Basis von Selbstverwaltung.Die zweckmäßige Organisationsform bestimmt sich je nach Aufgabenstellung als öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Zusammenschluß.In der Praxis hat sich, nach einer Untersuchung der ,,Stiftung für Eidgenössische Zusammenarbeit'', der Zweckverband mit juristischer Persönlichkeit als geeignete Form herausgestellt.Eigenständigkeit und Selbstverwaltung der Gemeinden bleiben dabei erhalten, während die Probleme der Müllbeseitigung, des Gewässerschutzes, von Krankenhaus-und Schulhausbau sowie von Fürsorgeeinrichtungen qemeinschaftlich gelöst werden.In einzelnen Kantonen der Schweiz ist die Möglichkeit zwangsweiser Vereinsbildung gegeben.Zum weiteren Ausbau der Zusammenarbeit ist eine Vervollständigung der Rechtsgrundlagen und die Schaffung kantonaler Koordinationsstellen erwünscht.

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Gemeindeverbandsrecht, Zweckverband, Kommunale Zusammenarbeit

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Zürich, (1973) 211 S., Lit.; Zus.

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Gemeindeverbandsrecht, Zweckverband, Kommunale Zusammenarbeit

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