Die Erweiterung des Begriffs des Kriegsverbrechens durch das Erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1949.
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1985
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SEBI: 86/4318
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In der historischen Entwicklung des Begriffs Kriegsverbrechen, die bis in das Altertum zurückgeht, bildeten die Verfahren vor dem International Military Tribunal Nürnberg ("Nürnberger Prozesse") und die anschließende Verabschiedung der vier Genfer Rotkreuzabkommen von 1949 einen Höhepunkt, da hier erstmals strafrechtliche Bestimmungen im Völkerrecht zur Konkretisierung des Begriffsinhalts geschaffen wurden. Gleichzeitig entstand auch die Systematik des Begriffs, die diesen in die Gruppen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen gegen den Frieden und Kriegsverbrechen im engeren Sinne (Verstoß gegen bestimmte grundlegende Normen des humanitären Kriegsvölkerrechts, insbesondere Art. 50 des I., Art. 51 des II., Art. 130 des III. und Art. 147 des IV. Genfer Rotkreuzabkommens von 1949, zu deren Umsetzung die Staaten in nationales Strafrecht völkerrechtlich verpflichtet sind) aufgliedert. Zur Weiterentwicklung der Rotkreuzabkommen entstand aus verschiedenen Entwürfen nach mehreren Vorkonferenzen auf der Diplomatischen Konferenz 1974 - 1977 das Erste Zusatzprotokoll, in dessen Artikel 85 die Tatbestände der Kriegsverbrechen zusammengestellt und gegenüber den Abkommen erweitert sind. Der Autor untersucht Einzelfragen hierzu. chb/difu
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Köln: (1985), XXXIX, 166 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1985)