Ein neuer Mustermietvertrag und die Möglichkeiten seiner Einführung.
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SEBI: 74/3188
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DI
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Abstract
Die Ablösung des Deutschen Einheitsmietvertrages von 1934 ist durch entscheidende Veränderungen im Mietvertragsrecht notwendig geworden. Von besonderer Bedeutung ist die Abwägung der günstigsten Einführungsform eines Mustervertrages, um die heutigen Mißstände bei der Ausgestaltung der Mietverträge zu beheben. Da es nicht möglich sein wird, die Verbände zum Abschluß eines Mietnormenvertrages zu bewegen, erscheint die gesetzliche Einführung eines Mustermietvertrages als die beste Lösung. Allerdings sollte in der Gesetzesfassung neben einem Kernbereich von verbindlichen Vorschriften die Aufnahme von Parallelbestimmungen und Abänderungsmöglichkeiten bei bestimmten Vertragspunkten ermöglicht werden. Damit kann eine Anpassung des Vertragsmusters an individuelle Mietverhältnisse und eine Durchsetzung des Mustervertrages gegen die jetzt gebräuchlichen Formulare erreicht werden.
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Miete, Wirtschaftsrecht, Wohnungsmiete, Mietengesetz, Gesetzgebung, Gebäudeeigentum
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Bonn: Domus (1974) XX, 170 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1973)
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Miete, Wirtschaftsrecht, Wohnungsmiete, Mietengesetz, Gesetzgebung, Gebäudeeigentum
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Schriften des Instituts für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft; 41