Dorferneuerung - mehr Lebensqualität auf dem Lande.

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IRB: Z 956
SEBI: Zs 446-6

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Zusammenfassung

In Bayern werden Dorferneuerungsmaßnahmen grundsätzlich nur im Rahmen einer Flurbereinigung gefördert. Die starke Position der Flurbereinigungsbehörden gefährdet dabei teilweise die kommunale Planungshoheit, zumal die Gemeinden eigene Zuständigkeiten nicht entschieden genug wahrnehmen. Um entsprechende Vorgaben für gewünschte Dorferneuerungsmaßnahmen zu treffen, bieten sich den Gemeinden die Planungsinstrumente des Bundesbaugesetzes und die Möglichkeiten des Bauordnungsrechts wie z.B. Gestaltungssatzungen an. Bürgerbeteiligung und -mitwirkung sind Voraussetzungen für effektive Dorferneuerungsmaßnahmen. wg

Beschreibung

Schlagwörter

Staat/Verwaltung, Stadterneuerung, Gemeinde, Dorferneuerung, Flurbereinigung, Planungshoheit, Planungsinstrument, Bundesbaugesetz, Bauordnungsrecht, Bürgerbeteiligung, Zuständigkeit, Vorgabe

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Der bayerische Bürgermeister, München 36(1983)Nr.12, S.15-18

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Staat/Verwaltung, Stadterneuerung, Gemeinde, Dorferneuerung, Flurbereinigung, Planungshoheit, Planungsinstrument, Bundesbaugesetz, Bauordnungsrecht, Bürgerbeteiligung, Zuständigkeit, Vorgabe

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