Der Umfang des Nachbarschutzes der Abstandsflächenvorschriften der BayBO 1982.
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1985
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Nachbarschützender Grundtatbestand nach Art. 6, 7 BayBO 1982 ist nur das Tiefenmaß von 1/2 H, mindestens 3 m. Die 16 m-Begrenzung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 hat keine nachbarschützende Wirkung, sondern ist für den Nachbarn nur ein Rechtsreflex. Ausnahme- und Sondertatbestände führen auch hinsichtlich des Nachbarschutzes zu abweichenden Tiefenmaßen. -z-
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 114(1983)Nr.24, S.738-744, Lit.