Entscheidung im Einzelfall. Nachhaltiges Bauen.

Eppinger
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Eppinger

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DE

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Sie ist der nächste Zwischenschritt bei der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Gesamteffizienz von Gebäuden auf dem Weg zum politischen Ziel eines fast klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050. Die EnEV erhöht die Anforderungen für Neubauprojekte und präzisiert die Vorgaben für Sanierungen. Daher ist es für öffentliche Auftraggeber unumgänglich, sich mit den unterschiedlichen Formen energieoptimierten Bauens auseinanderzusetzen. Wichtig dabei ist, dass Gebäude als energetische Gesamtsysteme betrachtet und geplant werden müssen. In dem Beitrag werden die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014 zusammengefasst (Primärenergiebedarf; Gebäudehülle; Energieausweis; Sanierung; Kontrolle und Sanktionierung der Umsetzung) und es wird die Frage gestellt, wie angesichts der Situation vieler öffentlicher Haushalte die energetischen Anforderungen umgesetzt werden können. Daher ist es wichtig, vor Projektbeginn die konkreten Standortbedingungen im Einzelfall jeweils genau zu analysieren, denn wenn höhere energetische Standards unter wirtschaftlichem Blickwinkel betrachtet werden, stellt sich auch die Frage, in welcher Zeit sich die Investitionskosten durch die Energieeinsparungen kompensiert haben.

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Der Gemeinderat

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Nr. 6

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S. 16-17

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