Handreichung Zur Beurteilung kommunaler Bürgschaften im Hinblick auf das Europäische Beihilfenrecht auf der Grundlage der Bürgschaftsmitteilung der Europäischen Kommission aus Juni 2008 (ABl. EU 2008/C 155/10).

Datum

2008

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DE

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Düsseldorf

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EDOC

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Zusammenfassung

Der Runderlass des Wirtschafts- und Innenministeriums vom 5.3.2001 war bis zum 31.12.2007 befristet. Dieser basierte auf der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften aus dem Frühjahr 2000. Diese Mitteilung, die einen einer Verwaltungsvorschrift vergleichbaren Charakter hat, wurde im Juni 2008 durch eine überarbeitete Mitteilung der Kommission ersetzt. Aufgrund der sich hieraus ergebenden Folgen für Kommunalbürgschaften soll den Kommunen eine Hilfestellung durch erläuternde Hinweise an die Hand gegeben werden. Die beiden erheblichsten Änderungen liegen erstens bei der Berechnung eines möglichen Beihilfewertes. Dieser ist zukünftig grundsätzlich nicht mehr die Zinsdifferenz zwischen einem Darlehen mit kommunaler Bürgschaft und einem Darlehen ohne eine solche, sondern die Differenz zwischen einer marktüblichen Prämie und der tatsächlich gezahlten Prämie für die jeweilige Bürgschaft (Prämiendifferenz nicht Zinsdifferenz!). Zweitens, es ist grundsätzlich in jedem Fall und im Unterschied zur bisherigen Rechtslage die Einordnung des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Bürgschaft übernommen werden soll, in eine Risikoklasse erforderlich. (Grundsätzlich immer Rating!). Die Handreichung erläutert Merkmale einer Beihilfe für den Darlehensnehmer und für den Darlehensgeber, beihilfefreie Tatbestände, den Sonderfall der Bürgschaften für Unternehmen in Schwierigkeiten, die Ermittlung des Beihilfewertes, auch hier wieder den Sonderfall für Unternehmen in Schwierigkeiten, die Folgen für Kommunalbürgschaften, Verfahrensanforderungen und Zuständigkeiten. Sie enthält 17 (teils umfangreiche) Anlagen.

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22 S., Anh.

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