Die grundgesetzliche Zuordnung öffentlicher Angelegenheiten zu ihren originären Trägern in der verfassungsrechtlichen Ordnung von Staat und Gesellschaft.

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Köln

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ZLB: 96/3576

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Abstract

Die Arbeit versucht, die verfassungsrechtliche Zuordnung öffentlicher Angelegenheiten im Gemeinwesen des Grundgesetzes zu vertiefen. Hinsichtlich der Bestrebungen nach einer weitreichenden Privatisierung öffentlicher Angelegenheiten wird untersucht, mit welchen Mitteln das Grundgesetz den erforderlichen Bezug zwischen öffentlichen Angelegenheiten und ihren originären Trägern herstellt. Nach einer einleitenden Darstellung der verfassungsrechtlichen Ordnung der gesonderten Sphären von Staat und Gesellschaft untersucht der Autor die öffentlichen Angelegenheiten in Staat und Gesellschaft und findet dabei heraus, daß sich im Grundgesetz auch Komplexe befinden, die in ihrer Zuordnung zu Staat und Gesellschaft geteilt sind. Hier werden die Privatschulen und Sozialversicherungen erwähnt. Schließlich ist Voraussetzung für die Personen, die für öffentliche Angelegenheiten zuständig sind, generell zutreffend, daß sie vom Grundgesetz als solche bestimmt werden. kirs/difu

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VI, 158 S.

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