Über die unveränderte Notwendigkeit einer integrierten Vorhabengenehmigung und deren Regelungsstandort.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
alt IRB: Z 1014

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Abstract

Hauptgrund für das Scheitern des Umweltgesetzbuchs (UGB) im Februar 2009 war der - auch im Schrifttum von teilweise deutlicher Kritik begleitete - Vorschlag der Einführung einer integrierten Vorhabengenehmigung. Der Beitrag setzt sich mit dieser Kritik auseinander und gelangt zu dem Ergebnis, dass eine integrierte Vorhabengenehmigung - richtig ausgestaltet - sowohl rechtlich als auch politisch unverändert notwendig und wünschenswert ist. Im Anschluss daran wird die Frage des geeigneten Regelungsstandortes für einen solchen neuartigen Genehmigungstypus aufgeworfen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 22

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S. 1414-1424

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