Die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei den Wirtschaftslenkenden Gesetzen.
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1988
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SEBI: 91/5438
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Zusammenfassung
Der moderne, demokratische und marktwirtschaftlich orientierte Staat stellt sich als Interventions-, Lenkungs- und Planungsstaat dar. Die schwierige Abgrenzung zwischen dem Schutz des Individums durch Grundrechtsbindung des Gesetzgebers einerseits und dem Schutz des Gemeinwohls durch die wirtschaftslenkende Regelungsbefugnis des Gesetzgebers andererseits hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip bewerkstelligt. Welche Bedeutung hat das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Gesetzeskontrolle, um Grundrechte zu schützen? Wie weit kann dem Gesetzgeber im Bereich der Wirtschaftslenkung der Prognosespielraum zugebilligt werden? Wie strikt kann das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei wirtschaftslenkenden Gesetzen, insbesondere im Subventionsrecht, angewendet werden? Diese Fragen bilden den Schwerpunkt der Arbeit. lil/difu
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Göttingen: (1988), XXXI, 180 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1988)