Gewalttätige Jugendliche mit einer Geschichte als misshandeltes Kind. Entwicklungswege zwischen Kinderschutz und Jugendstrafrecht.

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
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Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

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DE

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Hannover

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1612-1864

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Abstract

Jugendliche Gewalttäter, die in der Kindheit Misshandlung erfahren haben, stellen eine thematische Verbindung zwischen dem Jugendstrafrechtssystem und dem Kinderschutzsystem her. Als Gruppe benötigen sie von beiden Seiten mehr Aufmerksamkeit. Argumentiert wird in drei Schritten: Zunächst wird gezeigt, dass misshandelte Jugendliche, die mit Gewalttaten straffällig werden, absolut und im Vergleich zur Häufigkeit anderer Belastungen keine zahlenmäßig vernachlässigbare Gruppe darstellen. Im zweiten Schritt wird erörtert, wie sicher eine ursächlich Jugendgewalt begünstigende Rolle früher Misshandlung ist. Schließlich wird diskutiert, an welchen Stellen der Zusammenhang zwischen Kindesmisshandlung und späterer Jugendgewalt praxisrelevant werden kann. Hierbei wird insbesondere auf mögliche besondere Bedürfnisse dieser Gruppe im Jugendstrafrechtssystem, die gewaltfördernde Wirkung mancher Kinderschutzinterventionen und die mögliche Rolle Früher Hilfen für Erwachsene, die noch Gewaltdelinquenz Eltern werden, eingegangen.

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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)

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Nr. 2

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S. 138-144

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