Industriepark und störfallrechtliche Expansionsgrenzen.

Heymann
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymann

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

0012-1363

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

Abstract

Das Störfallrecht kann Betriebserweiterungen im Industriepark verhindern. Wenn Unternehmen bestimmte Gefahrstoffe herstellen, verarbeiten oder lagern, dann sind Achtungsabstände insbesondere zu Wohnnutzungen, Einkaufszentren und stark frequentierter Straßen zu berücksichtigen. In der Praxis kommt es oft darauf an, von welchem Ort innerhalb eines Industrieparks der Achtungsabstand zu messen ist. Das hängt davon ab, wann die Unternehmen innerhalb eines Industrieparks als einheitlicher Störfallbetrieb anzusehen sind. Der Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass Unternehmen innerhalb eines Industrieparks nur dann einheitlich betrachtet werden können, wenn es im Verbund mehrerer Unternehmen einen einheitlichen Betreiber gibt und ein räumlich-funktionaler Zusammenhang zwischen den Unternehmen besteht. In anderen Fällen scheidet eine einheitliche Betrachtung hingegen grundsätzlich aus.

Description

Keywords

Journal

Deutsches Verwaltungsblatt

item.page.issue

Nr. 14

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 882-886

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries