Industriepark und störfallrechtliche Expansionsgrenzen.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Das Störfallrecht kann Betriebserweiterungen im Industriepark verhindern. Wenn Unternehmen bestimmte Gefahrstoffe herstellen, verarbeiten oder lagern, dann sind Achtungsabstände insbesondere zu Wohnnutzungen, Einkaufszentren und stark frequentierter Straßen zu berücksichtigen. In der Praxis kommt es oft darauf an, von welchem Ort innerhalb eines Industrieparks der Achtungsabstand zu messen ist. Das hängt davon ab, wann die Unternehmen innerhalb eines Industrieparks als einheitlicher Störfallbetrieb anzusehen sind. Der Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass Unternehmen innerhalb eines Industrieparks nur dann einheitlich betrachtet werden können, wenn es im Verbund mehrerer Unternehmen einen einheitlichen Betreiber gibt und ein räumlich-funktionaler Zusammenhang zwischen den Unternehmen besteht. In anderen Fällen scheidet eine einheitliche Betrachtung hingegen grundsätzlich aus.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 14
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S. 882-886