Die durch Art. 14 GG gebotene Grenze der Erhebung öffentlicher Abgaben.
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1964
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SEBI: DB 603
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Zusammenfassung
Waren Steuern ursprünglich nur die Einnahmequelle für den öffentlichen Haushalt, erfüllen sie heute vermehrt wirtschafts- und gesellschaftspolitische Funktionen. Fast nirgendwo verzichtet der Staat auf Planung, Lenkung und Gestaltung. Während sich im Vollzug dieser Entwicklung das Verwaltungsrecht, das verfassungsrechtliche Verständnis des Eigentums und der dazu konträren Enteignung den neuen Verhältnissen angepaßt hat, ist die sich aufdrängende Frage nach dem Schutz des Eigentums gegenüber der Auferlegung von Geldleistungspflichten durch den Staat unbeachtet geblieben. Unter diesem Aspekt behandelt der Verfasser die Frage nach der Enteignungsrelevanz von steuerlichen Abgaben unter besonderer Berücksichtigung des Art. 14 GG, der das Eigentum verfassungsrechtlich garantiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Ermittlung der verfassungsmäßig gebotenen Grenze der Abgabenerhebung für die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG. kp/difu
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Schlagwörter
Abgabe , Grundgesetz , Enteignung , Eigentumsgarantie , Lastenausgleich , Beitrag , Verfassungsrecht , Gebühr , Steuer , Staat/Verwaltung , Finanzen
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Freiburg: (1964), XV, 101 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1963)
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Stichwörter
Abgabe , Grundgesetz , Enteignung , Eigentumsgarantie , Lastenausgleich , Beitrag , Verfassungsrecht , Gebühr , Steuer , Staat/Verwaltung , Finanzen