Zur Problematik behördlicher Auswahlentscheidungen

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SEBI: 77/3491

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Zusammenfassung

Allen hoheitlichen behördlichen Auswahlentscheidungen ist gemein, daß sie einen gegenüber einem oder mehreren Adressaten ergehenden Verwaltungsakt darstellen, der eine begünstigende oder belastende Rechtsgestaltung enthält. Wegen der Belastung von zumindest einer der berührten Personen bedürfen Auswahlentscheidungen regelmäßig einer gesetzlichen Grundlage. Aufgrund der einseitigen Begünstigung der einen bzw. Belastung der anderen Person müssen Ansehung des Gleichheitsgrundsatzes an die Kriterien, von denen die Behörde sich bei ihrer Ungleichbehandlung leiten läßt, erhebliche Anforderungen gestellt werden. Die zu den angeführten Beispielen der Auswahl bei der Vergabe von Taxikonzessionen und Studienplätzen sowie im Rahmen der Wehrpflicht herausgestellten Grundsätze lassen sich auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen.

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Schlagwörter

Leistungsverwaltung, Taxikonzession, Studienplatzvergabe, Verwaltungsrecht, Militärwesen, Hochschule, Recht, Verwaltung, Politik

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Clausthal-Zellerfeld: Bönecke (1970), XXIII, 175 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.München 1970)

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Leistungsverwaltung, Taxikonzession, Studienplatzvergabe, Verwaltungsrecht, Militärwesen, Hochschule, Recht, Verwaltung, Politik

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