Gestaltungsqualität durch Regelungsmöglichkeiten im Städtebaurecht.

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SEBI: 81/3990

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Bauleitpläne sollen eine städtebauliche und sozialgerechte Entwicklung zum Wohl der Allgemeinheit gewährleisten und einen Beitrag zur menschenwürdigen Gestaltung der Umwelt liefern. Diese Konzeption muß sich in der Stadterweiterung und zunehmend in der Stadterneuerung bewähren. Zur Ermöglichung von Baugestaltung und Infrastruktur muß bestehendes Baurecht teilweise geändert werden. Weitere Regelungsvorgaben wie Grundstücksgrenzen und Bodenordnungsmaßnahmen sowie ,,anerkannte Regeln der Baukunst'' sind als Erfordernis zur Abwägung der verschiedenen Interessen der Beteiligten planungsimmanent. Die konkreten Regelungsformen ergeben sich dabei aus einer Vielzahl ineinandergreifender Einzelplanungen (vom Sportstättenplan bis zur kommunalen Finanz- und Stellenplanung). Die Regelungsinhalte können dabei so vielfältig sein, daß der Autor nur eine kurze Skizzierung der Verschränkung von Bundesbaugesetz und Landesordnung Baden-Württemberg vornimmt. ws/difu

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Schlagwörter

Städtebau, Stadtgestaltung, Bundesbaugesetz, Landesbauordnung, Bauwesen, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht

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In: Frey, Roland u.a.: Gestaltungsqualität durch Regelungsmöglichkeiten, Stuttgart: (1981), S. 53-62,

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Städtebau, Stadtgestaltung, Bundesbaugesetz, Landesbauordnung, Bauwesen, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht

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Forum für Stadtentwicklungs- und Kommunalpraxis; 2