Zuschlagskriterien und Wertung bei ÖPP-Vergaben.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Die Wertung im Rahmen einer Öffentlich-privaten Partnerschaft weist gegenüber anderen Vergabeverfahren die Besonderheit auf, dass sie nicht nur in Anwendung der Zuschlagskriterien erfolgt. Gleichzeitig muss sie sich anhand eines verfahrensexternen Wertes, nämlich der im Rahmen des so genannten "Wirtschaftlichkeitsvergleichs" ermittelten Kosten einer konventionellen Beschaffung, begründen lassen. Ein derartiger Vergleich ist nur bei "unechten" ÖPP erforderlich, bei denen die maßgeblichen Risiken bei der öffentlichen Hand verbleiben und bei denen das Projekt deshalb auch in der Vermögensrechnung der öffentlichen Hand zu führen ist oder jedenfalls zu führen wäre. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich hat vergaberechtliche Konsequenzen bei der eventuell notwendig werdenden Aufhebung der ÖPP-Vergabe, für die Formulierung von Mindestbedingungen, für die Berücksichtigung von GU-Zuschlägen und für die Wertung des "wirtschaftlichsten" Angebots. So lange die ÖPP und die konventionelle Beschaffung nicht parallel ausgeschrieben werden, handelt es sich beim Wirtschaftlichkeitsvergleich immer um einen "hinkenden" Vergleich, weil eine Schätzung mit einem Wettbewerbsergebnis verglichen wird, Optimierungen nur auf einer Seite Berücksichtigung finden und Risikozuweisungen nicht nach transparenten Maßstäben gewichtet werden. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 9

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S. 543-550

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