Der unvollendete Wohnungseigentumsbau.

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DE

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Köln

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0173-1564

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ZLB: R 199 ZB 7111

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RE

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Abstract

Gerade im Zeichen des Aufbaus Ost wurden in den 1990er Jahren im Beitrittsgebiet wegen der damit verbundenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch zur Schaffung besseren Wohnraums zahlreiche Wohnungseigentumsanlagen errichtet, dies gerade in den Ballungsgebieten wie Berlin, Dresden oder Leipzig. Diese Anlagen waren häufig groß dimensioniert; innerstädtische Brachflächen aus DDR-Zeiten luden hierzu ein. Immer wieder wurden Anlagen nicht fertiggestellt, weil die Käufer aus unterschiedlichen Gründen ausblieben und der Bauträger in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Mit dem steckengebliebenen Bau in Form einer "Ruine" hat sich die Literatur verschiedentlich befasst. Bisweilen bemerkt der Bauträger rechtzeitig, dass die Käufer für die Wohnungen fehlen und plant so um, dass bei einer aus mehreren Häusern bestehenden Anlage nur ein Teil der Häuser und die darin befindlichen Eigentumswohnungen oder Teileigentümer gebaut werden, der Bau der restlichen Häuser aber gar nicht erfolgt, so dass an deren Stelle eine grüne Wiese verbleibt. Diese Einheiten existieren faktisch nicht, wohl aber rechtlich, da sie aufgrund der Teilungserklärung im Grundbuch gebucht sind. Der Autor nennt sie vereinfacht "Phantomeinheiten". In dem diesem Aufsatz zugrunde liegenden Fall machten die "Phantomeinheiten" rund ein Drittel sämtlicher Miteigentumsanteile aus. Der Artikel schildert die Problemlage und sodann detailliert verschiedene Lösungsmodelle, wie z.B. den Kauf der nicht errichteten Einheiten durch die Wohnungseigentümergesellschaft.

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht : WM

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Nr. 7

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S. 365-370

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