Beeinträchtigung von Grundzügen der Planung durch Bauvorhaben.

Boorberg
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Datum

2000

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Gesamtkonzeption eines Bebauungsplans war zu entnehmen, dass sich die Bebauung im Planbereich möglichst den Geländeverhältnissen in dem beplanten Gebiet anpassen soll. In einem Klageverfahren wegen der Versagung einer Befreiung von den Planfestsetzungen hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob die Forderung nach Anpassung an die Topographie zu den Grundzügen der Planung gehörte, die auch bei einer Befreiung von den Planfestsetzungen nicht berührt werden dürfen. In diesem Fall gehört die Erhaltung des Bodenreliefs zu den tragenden Zielen des Bebauungsplans. Das daraus resultierende Verbot, die Geländeverhältnisse zu verändern, soll dazu beitragen, dem Plangebiet einen bestimmten städtebaulichen Charakter zu erhalten. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.3.1999 - 4 B 5.99 - Baurecht (BauR) 1999 S.1280. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 176-178/Rdnr.99

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen