Windenergieanlage. BBauG. §§ 1 Abs.3, 9, Abs.1, 19, Abs.1, Nr.3, 35. BVerwG, 18.2.1983 - 4 C 19.81 - Münster.
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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
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Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit einem Hotel wird die Errichtung einer Windenergieanlage zur Beheizung des Hotels zur Genehmigung beantragt. Die Baugenehmigung wird mit dem Hinweis auf die Landschaftsschutzverordnung und einer zu befürchtenden Verunstaltung des Landschafsbildes abgelehnt. Vor allem die beabsichtigte Errichtung im Außenbereich durch den ca. 35 m hohen Stahlrohrmast mit dem Dreiblattrotor wird bemängelt. In der Revision wird jedoch festgestellt, dass die Zulässigkeit einer Windenergieanlage im Außenbereich nicht an einem Planungserfordernis als öffentlichem Belang scheitern kann. Sie
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Windenergienutzung, Anlage, Energie, Bauordnung, Bebauungsplan, Rechtsprechung, Landschaftsschutz, Außenbereich
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Bundesbaublatt 32(1983)Nr.8, S.522-524, Lit.
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Windenergienutzung, Anlage, Energie, Bauordnung, Bebauungsplan, Rechtsprechung, Landschaftsschutz, Außenbereich