Die Familienrechtsreform in den fünfziger Jahren im Zeichen widerstreitender Weltanschauungen.

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Baden-Baden

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ZLB: 2000/433

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DI

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Abstract

Die Arbeit befaßt sich mit der Ursache des Streits um die Familienrechtsreform. Die Vorschriften des persönlichen Eherechts und Kindschaftsrechts in der Fassung von 1900 stehen im Vordergrund. Anhand dieser Vorschriften werden die Problematik und die Schwierigkeiten der Durchführung des Gleichberechtigungsprinzips erklärt. Bevor die familienrechtlichen Vorschriften bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes von 1957 aufgezeigt werden, wird auf die rechtliche Stellung der Frau nach den Bestimmungen des BGB in der Fassung von 1900 eingegangen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Frage, wie sehr die Gesetzgebungsarbeiten an dem Gleichberechtigungsgesetz und zuvor bereits die Verfassungsgebungsarbeiten unter dem Druck von Interessensgruppen (Frauenverbänden und kirchlichen Kreisen) gestanden haben. kirs/difu

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236 S.

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Schriften zur Gleichstellung der Frau; 22